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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10308/09.OVG   

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https://dejure.org/2009,5414
OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10308/09.OVG (https://dejure.org/2009,5414)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.08.2009 - 8 A 10308/09.OVG (https://dejure.org/2009,5414)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. August 2009 - 8 A 10308/09.OVG (https://dejure.org/2009,5414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Kühlhauses mit landwirtschaftlichem Gerätelager; Einheitliches, einen Abstellraum für landwirtschaftliche Geräte und ein Kühlhaus für die Aufbewahrung und Verarbeitung von Wild beinhaltendes Vorhaben; Beurteilung der ...

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4
    Anspruch auf eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Kühlhauses mit landwirtschaftlichem Gerätelager; Einheitliches, einen Abstellraum für landwirtschaftliche Geräte und ein Kühlhaus für die Aufbewahrung und Verarbeitung von Wild beinhaltendes Vorhaben; Beurteilung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kühlhaus im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 62
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10308/09
    Unabhängig davon, ob die Kläger auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden könnten, ist zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 1999 in NVwZ 2000, 678 und BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 in BVerwGE 96, 95).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10308/09
    Dafür ist die Gewinnerzielung besonders bei Nebenerwerbsbetrieben ein wichtiges Indiz (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 in NVwZ 1986, 916).
  • BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99

    Außenbereich; Nutzungsänderung; Gaststätte; Alm-Gaststätte für Wanderer und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10308/09
    Unabhängig davon, ob die Kläger auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden könnten, ist zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 1999 in NVwZ 2000, 678 und BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 in BVerwGE 96, 95).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10308/09
    Ebenso wie in einer Jagdhütte nach Lage, Größe, Zuschnitt, Raumaufteilung, Ausstattung und Erscheinungsbild an den konkreten Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Jagdausübung ausgerichtet sein muss, (BVerwG, Beschluss vom 30. August 1996 - NVwZ-RR 1997, 273) muss auch ein Kühlhaus für Wild nach Lage, Größe und Ausstattung den Erfordernissen der Jagd und der Wildbrethygiene entsprechen.
  • VG Neustadt, 01.12.2014 - 3 K 272/14

    Bauvorbescheid über die Zulässigkeit eines nach allen Seiten teilweise

    Jedoch stellt die genannte Vorschrift einen Auffangtatbestand für solche Vorhaben dar, die von den übrigen Regelungen des § 35 Abs. 1 BauGB nicht erfasst werden und nach den Grundsätzen städtebaulicher Ordnung, wenn überhaupt, sinnvoll nur im Außenbereich ausgeführt werden können, weil sie zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zweckes auf einen Standort außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angewiesen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 2009 - 8 A 10308/09 -, BauR 2010, 62).

    Erforderlich in diesem Sinne ist, dass das Vorhaben an anderer Stelle seinen Zweck verfehlen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1995 - 4 B 209/95 -, NVwZ-RR 1996, 484; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 2009 - 8 A 10308/09 -, BauR 2010, 62).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2010 - 2 A 2124/09

    Anspruch auf Errichtung eines Jagdhauses mit Carport sowie Kühlräumen und

    Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Klageabweisung durch das Verwaltungsgericht Trier zwischenzeitlich mit Urteil vom 19. August 2009 - 8 A 10308/09 - BRS 74 Nr. 107 = juris, bestätigt und sich dabei (siehe dort juris Rn. 30) auf den Standpunkt gestellt, dass es sich bei der Zerlegung und Weiterverarbeitung des Wildes nicht mehr um Vorgänge handele, die in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Erlegung des Wildes stehen und deshalb im Außenbereich stattfinden müssten.
  • VG Mainz, 19.02.2020 - 3 K 430/19

    Ablehnung eines positiven Bauvorbescheids für die Erweiterung eines Tigergeheges

    Unabhängig davon, ob der Kläger auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden kann, ist zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 1999 - 4 B 74.99 - ZfBR 2000, 133 = juris Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 19. August 2009 - 8 A 10308/09 -, BauR 2010, 62 = juris Rn. 25).
  • VG Göttingen, 10.12.2015 - 2 B 171/15

    Anlieferung; behördliches Aussetzungsverfahren; forstwirtschaftlicher Betrieb;

    (d) Die weiteren Einwände der Antragstellerin, die sich weithin in nahezu direktem Zitat aus dem Urteil des OVG Koblenz vom 19. August 2009 - 8 A 10308/09 -, juris Rnrn.27 ff., ohne Bezug zu dem vorliegenden Fall erschöpfen, sind unter dem Aspekt einer Privilegierung des Vorhabens der Beigeladenen nicht erheblich.
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